Abgeschickt von Klaus Haupt, MdB am 09 Januar, 2004 um 15:41:23
Antwort auf: Bundestagsantrag zum Familienwahlrecht geht in die falsche Richtung von Naturfreundejugend Deutschlands am 09 Januar, 2004 um 15:39:10:
Wirkliche Einflußnahme setzt das Wahlrecht voraus. Dadurch werden sich die Prioritäten in der Politik verschieben – nicht
nur in der Familienpolitik, sondern auch der Finanz-, der Arbeits-, Bildungs,- oder Umweltpolitik. Mit einem Wahlrecht ab
der Geburt steigen die Chancen, familien- und kinderfreundliche Politik durchzusetzen. Dabei ist nicht von einer
grundsätzlichen Verschiebung innerhalb des parteipolitischen Spektrums auszugehen. Die Zahl der Wahlberechtigten würde nach
heutiger Bevölkerungsstruktur um rund 13,8 Millionen steigen. Die politischen Parteien werden dann aber ihr Handeln
deutlicher als jetzt auf diese Wählergruppen ausrichten. Damit würden wirkliche Veränderungen möglich zum Wohle der ganzen
Gesellschaft.
Einige Kritiker unserer Initiative besonders seitens einiger Jugendverbände fordern eine schlichte Absenkung des Wahlalters
auf 16 oder 14 Jahre. Doch dies geht am Kern der Frage vorbei: Wenn der Souverän das Volk ist, und seinen Willen durch
Namen und Abstimmungen bekundet, warum sind 20% dieses Volkes, nämlich die junge Generation, per Grundgesetz Artikel 38
davon ausgeschlossen? Durch eine Senkung der Wahlaltersgrenze wird nur die Zahl der Ausgeschlossenen gesenkt, aber nicht
beseitigt, d.h. das Problem wird nur quantitativ etwas verringert - wir aber wollen es qualitativ lösen.