Abgeschickt von Naturfreundejugend Deutschlands am 09 Januar, 2004 um 15:39:10
Die begrüßenswerte Zielsetzung des interfraktionellen Bundestagsantrages zur Einführung des Elternwahlrecht – der Abbau von
Nachteilen für Familien, die Schaffung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft und die angemessene Beteiligung der jüngeren
Generation an politischen Entscheidungsprozessen – kann durch die Ausübung des Wahlrechts durch die Eltern nicht erreicht
werden.
Der im Antrag enthaltene Appell – und mehr ist es nicht – an die Eltern, die Meinungen des Kindes, "soweit es nach dem
Entwicklungsstand des Kindes angezeigt ist", zu berücksichtigen, ist ein ungeeignetes Mittel, um zu garantieren, dass die
Wahlentscheidung wirklich im subjektiven Interesse des Kindes getroffen wird.Solange das Wahlrecht in freier und geheimer
Wahl durch die Eltern wahrgenommen wird, sind eben keineswegs automatisch das Wohl und die eigenen Interessen des Kindes
berücksichtigt. Eltern, die in geheimer Wahl das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen, werden sich – wie bereits bei ihrer
eigenen Wahlentscheidung – nur begrenzt von der Zukunftsfähigkeit der politischen Konzepte der zur Wahl stehenden Parteien
leiten lassen.
Der Ausschluss eines großen Teils der Bevölkerung vom Wahlrecht ist in der Tat ein kritikwürdiger Punkt unserer
demokratischen Grundordnung. Die Forderung nach der Herabsetzung des Wahlalters ist denn auch eine alte Forderung der
Naturfreundejugend Deutschlands und anderer Kinder- und Jugendverbände. Kinder und Jugendliche kommen nur dann zu Wort,
wenn sie selbst eine Stimme bekommen. Ein Stellvertreterwahlrecht für die Eltern kann jedoch kein Ersatz für die eigene
Meinungsäußerung per Stimmzettel ab einem möglichst frühen Lebensalter sein.